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Ich studiere vorübergehend in Belgien. Habe ich auch Anspruch auf die 600 Stunden?

Jeder Student, der in Belgien jobben darf, hat Anspruch auf 475 Arbeitsstunden zu verminderten Sozialbeiträgen, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit oder Herkunft.

Achtung: In einigen Fällen kann Ihre Arbeitserlaubnis eingeschränkt sein oder Sie müssen zusätzliche Pflichten erfüllen.

Lesen Sie unseren Beitrag „Ich bin kein/e Belgier/in, studiere aber zur Zeit in Belgien“, um mehr darüber zu erfahren.