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Ich mache bald meinen Abschluss. Darf ich danach noch einen Studentenjob annehmen?

Im Regelfall nicht. Studentenjobs sind Studenten vorbehalten. Sobald Sie Ihren Abschluss gemacht haben und keine Ausbildungspflichten mehr haben, sind Sie kein Student mehr und dürfen keine Studentenarbeit mehr leisten. Eine Ausnahme gibt es allerdings...

Studienabschluss im Juni

Wenn Sie Ihr Studium im Juni abschließen, dürfen Sie in den darauffolgenden Sommerferien noch als Student beschäftigt werden. Das LSS erlaubt Ihnen dann, bis zum 30. September des gleichen Jahres zu verminderten Sozialbeiträgen zu arbeiten.

Haben Sie Ihren Studentenjob beendet und Ihr Arbeitgeber möchte Sie direkt im Anschluss regulär beschäftigen? Dann muss sich diese neue Tätigkeit deutlich von dem Studentenjob unterscheiden, den Sie davor ausgeübt haben. Denn Studentenjobs sollen nicht als Probezeit für reguläre Arbeitsstellen genutzt werden.