Zum Hauptinhalt springen

Kann mein Arbeitgeber den Vertrag kündigen?

Ja, das kann er. Will Ihr Arbeitgeber den Studentenvertrag nach Ablauf der Probezeit kündigen, so muss er eine Kündigungsfrist einhalten. Diese Frist hängt von der geplanten Dauer des Arbeitsvertrages ab.

War als Vertragslaufzeit ein Monat oder weniger vorgesehen, dann beträgt die Kündigungsfrist drei Tage. Schließen Sie einen Vertrag über mehr als einen Monat ab, dann muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von sieben Tagen einhalten.

Die Kündigung wird am Montag nach der Woche wirksam, in der Sie von Ihrem Arbeitgeber über die Kündigung informiert wurden.