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Wann bekomme ich Arbeitslosengeld?

Auf Arbeitslosengeld (die „Berufseingliederungszulage“) haben Sie als Studienabgänger erst Anspruch, wenn Ihre Berufseingliederungszeit abgelaufen ist. Sie beginnt mit Ihrer Eintragung beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG) und endet zwölf Monate später. Studentenjobs, die Sie in den Monaten August und September nach Ihrem Studium ausüben, werden auf Ihre Berufseingliederungszeit angerechnet.

Nach Ablauf der Berufseingliederungszeit müssen Sie sich bei einer Zahlstelle eintragen: entweder bei der Arbeitslosenkassen einer Gewerkschaft oder bei der Hilfszahlstelle für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes (HfA).

Ihre Zahlstelle wird für Sie beim Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.